Header Gut entscheiden mit Friedenstaube

Eine Gewissensfrage

Du hast ein offizielles Schreiben zu einem möglichen Wehrdienst bekommen? 
Du stellt dir Fragen wie z.B.

  • Was bedeutet das für mich? 
  • Wie möchte ich Verantwortung übernehmen? 
  • Was passt zu mir?  

Damit bist du nicht allein. Tausende junger Menschen denken gerade darüber nach, wie sie sich in einer unruhigen Welt für Frieden, Freiheit und Menschlichkeit einsetzen können. 

Aus evangelischer Sicht ist deine Gewissensentscheidung zentral.
Du kannst dich in verschiedener Form für Frieden und Verantwortung einsetzen.
Wer den Dienst an der Waffe aus Gewissensgründen ablehnt, ist rechtlich geschützt. 

Wir können dir die Entscheidung nicht abnehmen.

Aber wir können dich dabei begleiten, deine innere Stimme besser zu verstehen.

Gerne beraten wir dich respektvoll und ehrlich, ergebnisoffen und auf Augenhöhe, am Telefon oder in einer Videokonferenz, per Email, Signal oder WhatsApp. 

Die Beratungsstelle kokon, die evangelische Jugend und 45 Seelsorgerinnen und Seelsorger haben sich intensiv mit dem Thema Wehrdienst / Freiwilligendienst / Verweigern auseinandergesetzt.

Schreib uns einfach unter an-deiner-seite@elkb.de oder über das Kontaktformular, wir melden uns! 

Wenn es Dir wichtig ist

- wie (Telefon, Videocall, Mail, Chat, Messenger Signal/ WhatsApp) und
- von wem (Seelsorger:in, Militärseelsorge, Berater:in Arbeitsstelle kokon, Berater:in Freiwilligendienst, Mitarbeiter:in evangelische Jugend)

Du beraten werden willst, schreib das gerne kurz dazu und gib uns die entsprechenden Kontaktdaten.

Wir freuen uns auf Deine Kontaktaufnahme!
 

Visual an deiner Seite mit FriedenstaubeFaktencheck Wehrdienst und Wehrpflicht: Was sich zum 1. Januar 2026 ändert

Ab 1. Januar 2026 gilt das Gesetz für den "Neuen Wehrdienst". Junge Menschen erhalten einen Brief und müssen an einer Onlineumfrage teilnehmen. 
 

Was ist der Unterschied zwischen Wehrdienst und Wehrpflicht?

  • Unter Wehrpflicht versteht man die gesetzliche Pflicht, dem Staat zu dienen.
  • Mit dem Wehrdienst wird die konkrete Ausübung dieses Dienstes bei der Bundeswehr bezeichnet. 


Was steht im Gesetz zum Neuen Wehrdienst?

  • Der Neue Wehrdienst ist ein freiwilliger Dienst. Wie bisher sollen sich die jungen Männer entscheiden können, ob sie Wehrdienst leisten - oder aber einen Bundesfreiwilligendienst bevorzugen. 
  • Um den Wehrdienst attraktiv zu machen, sollen die Soldatinnen und Soldaten künftig eine Besoldung von mindestens 2.600 Euro als Einstiegsgehalt erhalten. 
  • Jeder, der Wehrdienst geleistet hat, wird nach Ende der aktiven Dienstzeit in die Reserve beordert.  
  • Wie lange er oder sie Wehrdienst leisten möchte, kann jeder und jede für sich selbst entscheiden: Möglich ist etwa ein Dienst mit einer Dauer zwischen sechs Monaten bis zu zwölf Monaten.  
  • Je nach Bildungsgrad, Qualifizierung, Eignung oder Bedarf können die Soldat*innen ihre Laufbahn wechseln und Berufssoldatin oder Berufssoldat werden.


Wehrerfassung: Brief ab 1. Januar 2026 mit Befragung

  • Ab dem 1. Januar 2026 sollen laut Gesetz Briefe an alle 18-jährige Männer verschickt werden. In diesem Brief befindet sich ein QR-Code, der zu einer Onlinebefragung führt.
  • Junge Männer sind verpflichtet, diesen Fragebogen auszufüllen. Für Personen anderen Geschlechts ist die Beantwortung der Fragen freiwillig, da sie nicht der Wehrpflicht unterliegen. 
  • In dem Fragebogen werden persönliche Daten, Verfügbarkeit, Bildungsabschlüsse und sonstige Qualifikationen sowie die Bereitschaft zu einer Wehrdienstleistung abgefragt.


Wer bekommt den Brief zugeschickt?

  • Nach dem Gesetz über den Neuen Wehrdienst werden wehrpflichtige Männer ab Geburtsjahr 2008 einer verpflichtenden Musterung unterzogen.
  • Aufgrund der derzeit im Aufbau befindlichen Musterungskapazitäten werden die Musterungen schrittweise erfolgen und nach und nach auf den gesamten Jahrgang 2008 ausgeweitet.
     

Was passiert bei dem Assessment zur Musterung?

  • Nach Auswertung des Fragebogens werden diejenigen, die für den Dienst in den Streitkräften geeignet erscheinen, zu einem Assessment eingeladen.
  • Bei diesem Termin wird geklärt: Ist die Person geeignet und tauglich? Ist sie verfügbar? Wo könnte sie am sinnvollsten eingesetzt werden? Und passt sie zum Bedarf der Streitkräfte?
     

Was geschieht, wenn die Zahl der Freiwilligen nicht ausreicht?

  • Wenn es die verteidigungspolitische Lage oder die Personallage der Streitkräfte erforderlich macht, entscheidet der Bundestag per Gesetz über weitere Maßnahmen. Diese sollen dann die Lücken zwischen dem Bedarf der Streitkräfte und der tatsächlichen Zahl der Personen, die Wehrdienst leisten, schließen. 

Dieser Faktencheck basiert auf einem Artikel von Dr. Rieke Harmsen im Sonntagsblatt. Hier ist der Link zum Originalartikel.
Darunter findest Du noch weitere Artikel zum Thema Wehrdienst und Positionen der ELKB, so

Mehr Informationen zur Friedensdenkschrift findest Du HIER.
Die ganze Friedensdenkschrift kannst Du HIER downloaden.