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Wehrdienstverweigerung aus Gewissensgründen

"Niemand darf gegen sein Gewissen zum Kriegsdienst mit der Waffe gezwungen werden.“ Art. 4 Abs. 3 Grundgesetz

Das Grundgesetz gibt jedem Menschen das Recht, den Wehrdienst aus Gewissensgründen zu verweigern.

Dieses Grundrecht gilt unabhängig davon, ob eine Wehrpflicht in Kraft ist - oder ob sie - wie in Deutschland seit 2011 - ausgesetzt ist. 

Wer sicher ist, dass ihn ein Dienst an der Waffe in eine Gewissensnot bringen würde, der kann einen Antrag auf Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer stellen. 

KDV - Wie geht das?

Bei der Klärung und Formulierung der Gewissensgründe unterstützt die KDV-Beratung der Arbeitsstelle kokon als Teil der Evangelischen Arbeitsgemeinschaft für Kriegsdienstverweigerung und Frieden.