Header Gut entscheiden mit Friedenstaube

Eine Gewissensfrage

Du hast ein offizielles Schreiben zu einem möglichen Wehrdienst bekommen? 
Du stellst dir Fragen wie z.B.

  • Was bedeutet das für mich?
  • Wie möchte ich Verantwortung übernehmen?
  • Was passt zu mir?  

Damit bist du nicht allein. Tausende junger Menschen denken gerade darüber nach, wie sie sich in einer unruhigen Welt für Frieden, Freiheit und Menschlichkeit einsetzen können. 

Aus evangelischer Sicht ist deine Gewissensentscheidung zentral.
Du kannst dich in verschiedener Form für Frieden und Verantwortung einsetzen.
Wer den Dienst an der Waffe aus Gewissensgründen ablehnt, ist rechtlich geschützt. 

 

Wir können dir die Entscheidung nicht abnehmen. Aber wir können dich dabei begleiten, deine innere Stimme besser zu verstehen.
Gerne beraten wir dich respektvoll und ehrlich, ergebnisoffen und auf Augenhöhe, am Telefon oder in einer Videokonferenz, per Email, Signal oder WhatsApp. 
Die Beratungsstelle kokon berät seit 1971 Menschen, die den Wehrdienst verweigern wollen. Nun haben sich auch die evangelische Jugend und 45 Seelsorgerinnen und Seelsorger intensiv mit dem Thema Wehrdienst / Freiwilligendienst / Verweigern auseinandergesetzt.

 

Schreib uns einfach unter an-deiner-seite@elkb.de oder über das Kontaktformular, wir melden uns! 

Wenn es Dir wichtig ist
- wie (Telefon, Videocall, Mail, Chat, Messenger Signal/ WhatsApp, persönliches Gespräch) und
- von wem (Seelsorger:in, Militärseelsorge, Berater:in Arbeitsstelle kokon, Berater:in Freiwilligendienst, Mitarbeiter:in evangelische Jugend)
du beraten werden willst, schreib das gerne kurz dazu und gib uns die entsprechenden Kontaktdaten.

Wir freuen uns auf Deine Kontaktaufnahme!



Faktencheck Wehrdienst und Wehrpflicht: Was hat sich zum 1. Januar 2026 geändert?

Seit dem 1. Januar 2026 gilt das Gesetz für den "Neuen Wehrdienst". Junge Menschen erhalten einen Brief und müssen an einer Onlineumfrage teilnehmen. 
 

Was ist der Unterschied zwischen Wehrdienst und Wehrpflicht?

  • Unter Wehrpflicht versteht man die gesetzliche Pflicht, dem Staat zu dienen.
  • Mit dem Wehrdienst wird die konkrete Ausübung dieses Dienstes bei der Bundeswehr bezeichnet. 


Was steht im Gesetz zum Neuen Wehrdienst?

  • Der Neue Wehrdienst ist zur Zeit noch ein freiwilliger Dienst. Wie bisher sollen sich die jungen Menschen entscheiden können, ob sie Wehrdienst leisten - oder aber einen Bundesfreiwilligendienst bevorzugen.
  • Um den Wehrdienst attraktiv zu machen, sollen die Soldatinnen und Soldaten künftig eine Besoldung von mindestens 2.600 Euro als Einstiegsgehalt erhalten. Bei einer Verpflichtung für mindestens ein Jahr wird zudem ein Zuschuss für den Pkw- oder Lkw-Führerschein gewährt. 
  • Alle, die Wehrdienst geleistet haben, werden nach Ende der aktiven Dienstzeit in die Reserve beordert.
  • Wie lange er oder sie Wehrdienst leisten möchte, kann jeder und jede für sich selbst entscheiden: Möglich ist ein Dienst mit einer Dauer ab sechs Monaten.
  • Je nach Bildungsgrad, Qualifizierung, Eignung und Bedarf können die Soldat:innen ihre Laufbahn wechseln, Berufssoldatin oder Berufssoldat werden und bis zu 25 Jahren bei der Bundeswehr arbeiten.


Screenshot App Bundeswehr WehrerfassungWehrerfassung: Brief ab 1. Januar 2026 mit Befragung

  • Seit dem 1. Januar 2026 bekommen laut Gesetz alle im Melderegister erfassten Personen mit deutscher Staatsangehörigkeit rund um ihren 18. Geburtstag einen Brief des Verteidigungsministeriums.
  • In diesem Brief befindet sich ein QR-Code, der zu einer Onlinebefragung führt. Dort werden Motivation, Eignung, gesundheitliche Hinweise etc. abgefragt.
  • Junge Männer sind verpflichtet, diesen Fragebogen auszufüllen. Für Personen anderen Geschlechts ist die Beantwortung der Fragen freiwillig, da sie nicht der Wehrpflicht unterliegen.
  • In dem Fragebogen werden persönliche Daten, Verfügbarkeit, Bildungsabschlüsse und sonstige Qualifikationen sowie die Bereitschaft zu einer Wehrdienstleistung abgefragt.
  • Bei mehrfachem Verweigern des Ausfüllens der Onlinebefragung droht eine Geldstrafe von maximal 1.000,-€.

 

Was passiert bei dem Assessment zur Musterung?

  • Nach Auswertung des Fragebogens werden diejenigen, die für den Dienst in den Streitkräften geeignet erscheinen, zu einem Assessment eingeladen.
  • Bei diesem Termin wird geklärt: Ist die Person geeignet und tauglich? Ist sie verfügbar? Wo könnte sie am sinnvollsten eingesetzt werden? Und passt sie zum Bedarf der Streitkräfte?
  • Nach dem Gesetz über den Neuen Wehrdienst werden wehrpflichtige Männer ab Geburtsjahr 2008 einer verpflichtenden Musterung unterzogen. Die flächendeckende, verpflichtende Musterung für Männer soll ab 1. Juli 2027 beginnen (zunächst Jahrgang 2008).
  • Aufgrund der derzeit im Aufbau befindlichen Musterungskapazitäten erfolgen die Musterungen schrittweise schon ab 2026 und werden nach und nach auf den gesamten Jahrgang 2008 ausgeweitet.
  • Auch wer beabsichtigt, den Wehrdienst zu verweigern, muss zur Musterung erscheinen. 
     

Was geschieht, wenn die Zahl der Freiwilligen nicht ausreicht?

  • Wenn es die verteidigungspolitische Lage oder die Personallage der Streitkräfte erforderlich macht, entscheidet der Bundestag per Gesetz über weitere Maßnahmen. Diese sollen dann die Lücken zwischen dem Bedarf der Streitkräfte und der tatsächlichen Zahl der Personen, die Wehrdienst leisten, schließen. 

Dieser Faktencheck basiert auf Informationen der Bundeswehr, Angaben der Bundesregierung und einem Artikel von Dr. Rieke Harmsen im Sonntagsblatt. 


Visual an deiner Seite mit FriedenstaubeAuf dieser Seite findest Du noch weitere Artikel zum Thema Wehrdienst und Positionen der ELKB, so


Friedensdenkschrift der Evangelischen Kirche Deutschland (EKD)
Am 10. November 2025 veröffentlicht die EKD die neue Friedensdenkschrift "Welt in Unordnung – gerechter Friede im Blick. Evangelische Friedensethik angesichts neuer Herausforderungen"

Ein Interview mit dem Theologen Prof. Dr. Reiner Anselm zur Friedensdenkschrift 
Mehr Informationen zur Friedensdenkschrift findest Du HIER.
Die ganze Friedensdenkschrift kannst Du HIER downloaden.

 

 

Bei ihrer Gewissensentscheidung Wehrdienst? Freiwilligendienst? Verweigern? sollen junge Menschen die evangelische Kirche als unterstützende Institution wahrnehmen – als "Kirche an ihrer Seite". Auch den Beratenden will die Kirche zur Seite stehen:

Für die bereits Ausgebildeten und weitere Interessierte aus Seelsorge oder Jugendarbeit bietet die EJ Austauschtreffen an. Alle Interessierten sind herzlich willkommen in den Zoomcalls! Hier die Einwahllinks:


Freitag, 23.10.2026 von 14.00 bis 15.00 Uhr (Meeting-ID: 667 8815 2216, Code: 883312)
Dienstag, 08.12.2026 von 11.00 bis 12.00 Uhr (Meeting-ID: 661 0089 4221, Code: 115905)
Dienstag, 02.02.2027 von 14.00 bis 15.00 Uhr (Meeting-ID: 687 0310 1907, Code: 672490)

Für Fragen vorab hat auch hier das Team von EJ und Kokon unter an-deiner-Seite@elkb.de ein offenes Ohr!
 
 
Kirche an Deiner Seite. Mit Werten. Ohne Wertung.